AGB nature.concepts gGmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen von nature.concepts gGmbH

§1 Veranstalter

Veranstalter ist die nature.concepts gGmbH,
Bielefelder Straße 378a,
32758 Detmold,
(im Folgenden kurz „nature.concepts“ genannt).

Soweit Programme oder Veranstaltungen durch Kooperationspartner von nature.concepts durchgeführt werden, tritt der jeweilige Partner als Veranstalter auf. Hierauf wird die Teilnehmer:in vorab ausdrücklich hingewiesen. In diesen Fällen gelten ergänzend die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners.

§2 Art, Umfang und Preis der Leistungen

(1) Zwischen dem Kunden und nature.concepts werden Art, Umfang, Inhalte, Dauer sowie der Preis des erlebnispädagogischen Programms, der Ferienbetreuung oder der zertifizierten Ausbildung schriftlich vereinbart.

(2) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Brief), um wirksam zu sein.

§3 Anmeldung

(1) Die Anmeldung bzw. Buchung kann über das Buchungsformular auf der Homepage, per E-Mail, Fax, telefonisch oder über die Firmensoftware nature.concepts – homebase erfolgen.

(2) Mit Eingang der Anmeldung ist diese für den Kunden verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung von nature.concepts schriftlich bestätigt wird (z. B. per E-Mail).

(3) Im Rahmen der zertifizierten Ausbildung wird zusätzlich ein gesonderter Ausbildungsvertrag geschlossen, der ergänzende oder abweichende Regelungen enthalten kann.

§4 Zahlung

  1. a) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung. Diese ist bis zum in der Rechnung angegebenen Termin, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ohne Abzug zu begleichen.
  2. b) Soweit nicht Vorkasse vereinbart ist, erhält der Kunde nach Durchführung der Veranstaltung eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
  3. c) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die concepts gGmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie den Ersatz der tatsächlich entstandenen Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.
  4. d) Für Leistungen, die über feste Kooperationspartner (z. B. Jugendherbergen, Tagungshäuser, Unterkunfts- oder Verpflegungspartner) bezogen werden, gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen der Partner. Diese werden den Teilnehmer:innen im Vorfeld mitgeteilt und sind zusätzlich zu den Regelungen von nature.concepts verbindlich.
  5. c) e) Zwischen nature.concepts und Kooperationspartnern können abweichende Zahlungsfristen oder Sonderabsprachen vereinbart werden (z. B. längere Zahlungsziele). Diese gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern und berühren die Zahlungsbedingungen für Teilnehmer:innen nicht.

§5 Rücktritt durch nature.concepts

(1) Ein Rücktritt vom bestehenden Vertrag durch nature.concepts ist in folgenden Fällen möglich:

a) wenn die ausgeschriebene oder vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (diese wird im jeweiligen Angebot oder in der Ausschreibung angegeben),
b) wenn Bedingungen eintreten, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer:innen gefährden und auf die nature.concepts keinen Einfluss hat (z. B. extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt).

(2) In diesen Fällen entstehen dem Kunden keinerlei Kosten; bereits geleistete Zahlungen werden zu 100 % erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

§6 Ausschluss von der Teilnahme an Programmen, Ferienbetreuung oder Ausbildungsangeboten

  1. a) Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen das Leitbild, den Verhaltens- oder Ehrenkodex oder bei sonstigen gravierenden Pflichtverletzungen kann die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, erlebnispädagogischen Programmen oder der Ferienbetreuung durch concepts mit sofortiger Wirkung beendet werden. Gleiches gilt, wenn ein Verhalten die Sicherheit anderer gefährdet oder den Ablauf erheblich beeinträchtigt.
  2. b) In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge, da der Platz für die betreffende Person reserviert und die Leistung von concepts bereits erbracht oder vorbereitet wurde.
  3. c) Im Rahmen der zertifizierten Ausbildung behalten bereits ausgestellte Zertifikate ihre Gültigkeit. Eine Teilnahme an der Prüfung zum oder zur Erlebnispädagog:in ist ausgeschlossen; eine Wiederholung der Prüfung ist ebenfalls nicht möglich.

§7 Stornokosten erlebnispädagogischer Programme

  1. a) Rücktritt vom gebuchten Programm oder von der Veranstaltung
    Ein Rücktritt durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.
  • bis 8 Wochen vor Beginn: kostenlos
  • 2 bis 8 Wochen vor Beginn: 50 % der Kosten
  • innerhalb von 0 bis 2 Wochen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kosten
  1. b) Reduzierung der Teilnehmeranzahl nach verbindlicher Buchung
    Eine Reduzierung der Teilnehmeranzahl muss schriftlich erfolgen.
  • bis 8 Wochen vor Beginn: kostenlos (sofern die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird)
  • 2 bis 8 Wochen vor Beginn: 50 % der Kosten für die reduzierte Teilnehmeranzahl
  • innerhalb von 0 bis 2 Wochen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kosten für die reduzierte Teilnehmeranzahl

Dabei werden dem Kunden eingesparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass wesentlich höhere ersparte Aufwendungen entstanden sind.

Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle teilnimmt.

§8 Stornokosten Ferienbetreuung

(1) Ein Rücktritt durch den Kunden muss in Textform (z. B. E-Mail, Brief) erfolgen.

(2) Für Stornierungen gelten folgende Pauschalen, die bereits die typischerweise ersparten Aufwendungen berücksichtigen:

  • bis 8 Wochen vor Beginn: keine Kosten
  • 2 bis 8 Wochen vor Beginn: 50 % der Kosten
  • innerhalb von 0 bis 2 Wochen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kosten

Dabei werden dem Kunden eingesparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass wesentlich höhere ersparte Aufwendungen entstanden sind.

Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle teilnimmt.

(4) Krankheitsfall:
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests ist eine Umbuchung auf einen späteren Termin innerhalb der laufenden Ferienbetreuung möglich, sofern dort freie Plätze verfügbar sind. Für die Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 € an.

Ist eine Umbuchung nicht möglich, gelten die oben genannten Stornopauschalen. Der Kunde kann in diesem Fall jedoch eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle teilnimmt. In diesem Fall entstehen keine Stornokosten, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um das Risiko von Stornokosten im Krankheitsfall abzusichern.

§9 Stornokosten und Rahmenbedingungen für die zertifizierte Ausbildung

(1) Rücktritt durch Teilnehmer:innen
Ein Rücktritt muss in Textform (z. B. E-Mail, Brief) erfolgen. Es gelten folgende Stornopauschalen, die bereits die typischerweise ersparten Aufwendungen berücksichtigen:

  • bis 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Moduls: kostenlos
  • 2 bis 6 Wochen vor Beginn: 50 % der Kosten
  • innerhalb von 0 bis 2 Wochen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kosten

Dabei werden dem Kunden eingesparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass wesentlich höhere ersparte Aufwendungen entstanden sind.

Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle teilnimmt.

(2) Krankheitsfall
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests und Nachholung des Moduls im Folgejahr fällt lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10 € an. Erfolgt eine Krankmeldung ohne Umbuchung, gelten die oben genannten Stornobedingungen.

(3) Rahmenvertrag
Die Vorgehensweisen, Verbindlichkeiten und Rahmenbedingungen der Ausbildung werden in einem gesonderten Ausbildungsvertrag zwischen nature.concepts und den Teilnehmer:innen schriftlich vereinbart. Ohne einen rechtsgültig unterschriebenen Vertrag ist eine Zulassung und ein Beginn der Ausbildung nicht möglich.

§10 AGB der Partner

(1) Soweit im Rahmen von Programmen oder Angeboten Leistungen wie Übernachtung, Verpflegung oder Seminarräumlichkeiten über Kooperationspartner (z. B. Jugendherbergen, Tagungshäuser) vermittelt werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Partners.

(2) Die AGB der Partner, einschließlich deren Stornierungsbedingungen, werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich zu den AGB von nature.concepts verbindlich.

(3) Anfallende Stornokosten aus Verträgen mit den Partnern trägt der Kunde unmittelbar.

§11 Mitwirkungspflicht

  1. a) Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen liegt die Aufsichtspflicht weiterhin bei den Gruppenbegleitpersonen (z. B. Lehrkräften, Betreuer:innen). Die concepts gGmbH ist für die Umsetzung des vereinbarten Programms verantwortlich. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten bedürfen einer vorherigen Absprache. Die Gruppenbegleitpersonen sind verpflichtet, aktiv mitzuwirken und die Arbeit der Trainer:innen, Teamer:innen und Referent:innen zu unterstützen. Den Anweisungen des eingesetzten Fachpersonals ist Folge zu leisten.
  2. b) Während der Ferienbetreuung liegt die Aufsichtspflicht bei den Teamer:innen von nature.concepts. Die Rahmenbedingungen der Aufsichtspflicht werden in einer Einverständniserklärung zwischen den Erziehungsberechtigten und nature.concepts im Vorfeld geregelt. Ohne eine unterschriebene Einverständniserklärung ist eine Teilnahme an der Ferienbetreuung nicht möglich.

§12 Gesundheit und persönliche Voraussetzungen

(1) Für die Teilnahme an Angeboten von nature.concepts dürfen keine gesundheitlichen Gründe vorliegen, die einer sicheren Durchführung entgegenstehen. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, im Vorfeld alle relevanten gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder sonstige besondere Bedürfnisse mitzuteilen.

(2) Die Angaben werden vertraulich behandelt und nach Abschluss des Programms gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.

(3) Die Teilnehmer:innen sind verantwortlich dafür, erforderliche persönliche Medikamente in ausreichender Menge mitzuführen und während der Veranstaltung einzunehmen.

(4) nature.concepts behält sich vor, Teilnehmer:innen aus Gründen der Gesundheit oder bei fehlender körperlicher Eignung ganz oder teilweise von Programminhalten auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

§13 Haftung

(1) nature.concepts sowie die von ihr mit der Durchführung betrauten Personen haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet nature.concepts auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Ebenso bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Teilnehmer:innen und Begleitpersonen verpflichten sich, allen Sicherheits- und Programmanweisungen Folge zu leisten. Eine Haftung für Schäden, die durch das Nichtbefolgen von Anweisungen oder durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Teilnehmer:innen entstehen, ist ausgeschlossen.

(4) Die nature.concepts gGmbH verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Ein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen (z. B. Kleidung, Ausrüstung, elektronische Geräte) besteht nicht.

§14 Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit

  1. a) Die Teilnehmer:innen aller Angebote verpflichten sich, den Ruf, die Integrität sowie die berechtigten Interessen von nature.concepts nicht durch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen, beleidigende Äußerungen oder diffamierende öffentliche Darstellungen zu beeinträchtigen.
  2. b) Konstruktive Kritik, sachliche Meinungsäußerungen sowie die Wahrnehmung berechtigter Interessen bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.
  3. c) Bei groben oder wiederholten Verstößen behält sich nature.concepts vor, rechtliche Schritte einzuleiten sowie einen Ausschluss von der weiteren Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen, erlebnispädagogischen Programmen oder Ferienbetreuung vorzunehmen.

§15 Nutzungsrechte

(1) Alle von nature.concepts zur Verfügung gestellten Programme, Konzepte, Unterlagen, Materialien und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – Eigentum von nature.concepts.

(2) Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Umsetzung dieser Inhalte über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von nature.concepts nicht gestattet.

(3) Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

§16 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von nature.concepts gGmbH in Detmold.